Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Ihr Schornsteinfegermeister
Bei der Errichtung oder Aufstellung von Schornsteinen und
Feuerstätten sind die Baurechtlichen Vorschriften
(Hessische Bauordnung, Feuerungsverordnung, und die
technischen Baubestimmungen) zu beachten. Bitte setzen
sie sich rechtzeitig vor der Errichtung oder Aufstellung eines
Schornsteins oder Feuertstätte mit Ihrem Bezirks-Schornsteinfegermeister in
Verbindung.
(Es besteht Anzeigepflicht).
31.03.2007
Dieter Zimmermann
Tip:
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