Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Errichtung und Aufstellung von Feuerstätten

Bei der Errichtung oder Aufstellung von Schornsteinen und Feuerstätten sind die Baurechtlichen Vorschriften (Hessische Bauordnung, Feuerungsverordnung, und die technischen Baubestimmungen) zu beachten. Bitte setzen sie sich rechtzeitig vor der Errichtung oder Aufstellung eines Schornsteins oder Feuertstätte mit Ihrem Bezirks-Schornsteinfegermeister in Verbindung. (Es besteht Anzeigepflicht).
31.03.2007
Dieter Zimmermann


Bundesland: Hessen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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